Der deutschen Eishockeyspieler und ehemaligen Nationalspieler Yannic Seidenberg ist vom Deutschen Sportschiedsgericht wegen eines Doping-Verstoßes für vier Jahre gesperrt worden.
Damit folgte das Gericht dem Antrag der Nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschland, teilte die Nada mit. Die Sperre sei unter Anrechnung der vorläufigen Suspendierung rückwirkend ausgesprochen worden und beginne mit dem 14. September 2022.
Alle Wettkampfergebnisse, die im Zeitraum vom 19. Januar bis zum 14. September 2022 erzielt wurden, werden mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen annulliert, hieß es in der Mitteilung. Außerdem müsse der Sportler die Kosten des Verfahrens tragen.
Bei Seidenberg war nach Angaben der Nada bei einer Trainingskontrolle Testosteron in der Probe nachgewiesen worden. Zudem habe der Spieler die Substanz DHEA gebraucht, die zu den anabol-androgenen Steroiden auf der Verbotsliste gehöre. Er habe nun noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel vor dem Internationalen Sportschiedsgericht (Cas) einzulegen, hieß es weiter.
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist weiter anhängig und wird von der Staatsanwaltschaft München I unabhängig von dem sportrechtlichen Verfahren geführt, so die Nada. Der Tatvorwurf laute unter anderem auf Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz. Der Spieler des EHC München hatte stets seine Unschuld beteuert und seinen Arzt dafür verantwortlich gemacht.
Der Spieler des EHC München hatte stets seine Unschuld beteuert und seinen Arzt dafür verantwortlich gemacht. Seidenberg ist seit September 2022 von seinem Club suspendiert. Seine Nationalmannschaftskarriere hatte der Olympia-Zweite von 2018 im April 2022 beendet.
Juristische Stellungnahme
«Die Verschreibung von Medikamenten durch den Arzt erfolgte aufgrund einer medizinischen Indikation», erklärte Seidensbergs Anwalt Rainer Cherkeh in einer Stellungnahme zum Urteil. Weil sein Mandant den ihn behandelnden Arzt mit Blick auf mögliche Dopingkontrollen zudem angewiesen habe, ihm keine verbotenen Substanzen zu verschreiben, liege der von Cherkeh im Schiedsverfahren dargelegten Auffassung «mangels Verschuldens» auch kein mit einer Sperre zu sanktionierendes Verhalten vor.
Auf jeden Fall hätte das Schiedsgericht «die Sperre deutlich herabsetzen müssen», so der Jurist aus Hannover. Das Schiedsgericht habe mehrheitlich eine nach der Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Eishockey-Bundes mögliche Herabsetzung der Regelsperre abgelehnt, worum es «im Kern» des Verfahrens gegangen sei.
Ein Athlet, der mit Blick auf mögliche Dopingkontrollen der Aussage seines Arztes zur Unbedenklichkeit der verschriebenen Medikamente vertraut und aufgrund einer medizinischen Indikation behandelt wird, handele nach Auffassung des Anwalts nicht absichtlich, «sondern – wenn überhaupt – mit nur leichtem Verschulden». Deshalb hätte allenfalls eine geringe Sperre ausgesprochen werden können.
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