7. Mai 2024

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Neuendorf lässt Unterstützung für Infantino weiter offen

Im Verhältnis zur FIFA und Gianni Infantino bewegt sich der DFB auf schmalem Grat. Die Unterstützung für den FIFA-Präsidenten bei dessen Wiederwahl ist offen. Das Wahlergebnis wird das nicht ändern.

DFB-Präsident Bernd Neuendorf hat die Unterstützung des Deutschen Fußball-Bund für Gianni Infantino wenige Tage vor dem Wahl-Kongress der FIFA offengelassen.

«Wir werden schauen, wie wir uns verhalten», sagte Neuendorf (61), dessen eigene Wahl sich am Samstag jährt, vor einer DFB-Präsidiumssitzung am Freitag. Infantino (52) strebt am 16. März in Kigali seine Wiederwahl zum FIFA-Präsidenten an, einen Gegenkandidaten gibt es nicht.

Neuendorf knüpfte das DFB-Votum an die Bedingung, dass die FIFA Auskunft über den aktuellen Stand der von Infantino angekündigten Veränderungen unter anderem beim Arbeitnehmerschutz in Katar gebe. «Wenn wir keine Rückmeldung bekommen, ist es natürlich schwer, ihn zu unterstützen», sagte Neuendorf. Nachgefragt beim Fußball-Weltverband habe der DFB auch wegen der Debatte über ein mögliches Sponsoring von Saudi-Arabien bei der Frauen-WM im Sommer in Australien und Neuseeland.

Infantino genießt großen Rückhalt bei FIFA-Verbänden

Auswirkungen auf das Wahlergebnis wird die DFB-Entscheidung aller Voraussicht nach nicht haben. Infantino, der seine zweite Amtszeit anstrebt, genießt den Rückhalt der großen Mehrheit der 211 FIFA-Verbände. Umstritten ist der Schweizer nur in wenigen europäischen Ländern, darunter Deutschland. Üblicherweise werden im Weltfußball bedeutende Wahlen mit nur einem Kandidaten nicht einzeln abgestimmt, sondern per Akklamation entschieden.

Infantino ist seit Anfang 2016 im Amt, er beendete in den Folgejahren die von seinem Vorgänger Joseph Blatter übernommene Amtszeit. Im Sommer 2019 wurde er den Statuten gemäß in seine erste eigene Amtszeit gewählt, eine erneute Wiederwahl im Jahr 2027 ist deshalb möglich. Gewählt wird der FIFA-Präsident immer in dem Jahr nach der Männer-WM und bislang für maximal drei Amtsperioden.