9. Mai 2024

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Menschenrechtsgericht: Olympiasiegerin Semenya diskriminiert

Seit Jahren kämpft Läuferin Caster Semenya gegen den Leichtathletik-Weltverband. Es geht um zu hohe Testosteronwerte und damit vermutliche Vorteile. Jetzt gab ein Gericht ihr Recht.

Die zweimalige Olympiasiegerin Caster Semenya hat im Kampf gegen die Testosteron-Vorschriften des Leichtathletik-Weltverbandes einen Erfolg errungen. Die Läuferin aus Südafrika gewann ihre Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Die Richter stellten in Straßburg mehrere Menschenrechtsverletzungen fest, die 32-Jährige sei diskriminiert worden. Zuvor hatte Semenya erfolglos vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas sowie dem Schweizer Bundesgericht geklagt. 

Welche Auswirkungen das Urteil auf die Regeln im Sport hat, war zunächst unklar. Es könnte aber den Cas zwingen, die Vorschriften zu überprüfen, wonach Semenya und andere intersexuelle Sportlerinnen ihren natürlich hohen Testosteronspiegel künstlich senken müssen, um an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften teilnehmen zu können.

Semenya klagte gegen Testosteron-Grenzwert

Der Weltverband World Athletics hatte im November 2018 in bestimmten Disziplinen für die Teilnahme-Berechtigung in der Frauenklasse einen Testosteron-Grenzwert eingeführt. Dagegen hatte die dreimalige Weltmeisterin vergeblich beim Cas und dem Schweizer Bundesgericht geklagt. 

Semenya hatte öffentlich gemacht, einen hohen natürlichen Testosteronspiegel zu haben, lehnte es aber ab, sich den neuen Regeln zu unterwerfen. Sie wollte sich keiner Behandlung unterziehen, um ihren natürlichen Hormonspiegel unter einen bestimmten Schwellenwert zu senken und so die 800 Meter laufen zu können.

Der EGMR stellte nun fest, dass Semenya bei den Gerichtsverfahren in der Schweiz ein wirksamer Rechtsbehelf verweigert wurde. Sie habe glaubwürdig dargelegt, warum sie wegen ihres erhöhten Testosteronspiegels diskriminiert werde. Für solche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und sexueller Merkmale brauche es «sehr gewichtige Gründe» als Rechtfertigung. Weil für Semenya so viel auf dem Spiel stand, hätte ihr Anliegen besser geprüft werden müssen, so die Richter. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.