5. Mai 2024

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DFL vor Bundesverfassungsgericht: Stadionerlebnis sicher

Der Profifußball schaut auf die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Die Dachorganisation warnt auch vor Folgen für Drittliga-Clubs.

Die Deutsche Fußball Liga hat zum Auftakt der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht um Polizeikosten die Sicherheit bei Spielen hervorgehoben.

«Fakt ist, die Bundesligisten investieren signifikant in präventive Maßnahmen», sagte DFL-Geschäftsführer Marc Lenz in Karlsruhe. «Fakt ist auch, dass das Stadionerlebnis in Deutschland sehr sicher ist. Und das bei bis zu 20 Millionen Zuschauern pro Jahr.»

Wer trägt die Polizeikosten für Hochrisikospiele?

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob der DFL Polizeikosten für Hochrisikospiele, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fan-Lagern gerechnet wird, in Rechnung gestellt werden dürfen. Mit einer Verfassungsbeschwerde richtet sich die Dachorganisation der 1. und 2. Bundesliga gegen eine Regelung aus Bremen, nach der die Stadt bei bestimmten Großveranstaltungen von den Veranstaltern Gebühren für größeren Polizeiaufwand erheben kann. Aus Sicht der DFL ist die 2014 geschaffene Regelung verfassungswidrig und nichtig. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

«Der Fußball hat generell eine Wirkung, die über die 90 Minuten hinausgeht», sagte Lenz. Dies beinhalte alle Aspekte der Gesellschaft. Die Polizei sei bei den Präventionsmaßnahmen ein sehr wichtiger Partner. DFL-Anwalt Bernd Hoefer warnte davor, dass Gebühren Drittliga-Clubs – die unter dem Dach des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) spielen – überfordern würden.

«Im Kern geht es um die Sicherheit bei Großveranstaltungen aller Art», sagte Lenz zu dem inzwischen neun Jahre andauernden Rechtsstreit. Hoefer verwies darauf, dass die Polizeikosten für Klimaaktivisten bei der Automobilmesse in München auch nicht dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Außerdem würde die Polizei über die Zahl der Einsatzstunden, die am Ende in Rechnung gestellt werden, selbst entscheiden.

Mäurer für «angemessene» Beteiligung der DFL an Polizeikosten

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hat vor dem Bundesverfassungsgericht für eine angemessene Beteiligung des deutschen Profifußballs an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen plädiert. Die Bundesländer seien durch den polizeilichen Mehraufwand bei Bundesliga-Spielen weiterhin hoch belastet, sagte der SPD-Politiker in Karlsruhe. Maßnahmen, dem Gewaltpotenzial im Rahmen der Spiele entgegenzuwirken, hätten bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die Kosten trage der Steuerzahler.

Als Hochrisikospiele werden solche Spiele bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird.

Der Schritt hin zur Gebührenerhebung sei dem Stadtstaat Bremen nicht leicht gefallen, sagte Mäurer. Ihm sei es stets um eine angemessene Beteiligung gegangen. Lediglich neun Spiele seien seit Einführung der umstrittenen Regelung als «Rotspiele» – also Hochrisikospiele – eingestuft worden, betonte Mäurer vor dem ersten Senat. Es gehe daher im Fall Bremen nur um ein Spiel pro Saison, bei der die DFL zu Kasse gebeten würde. Auch in anderen europäischen Ländern müssten sich die Veranstalter von Fußballspielen an den Kosten beteiligen.