2. Mai 2024

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Bayers Carro über 50+1: Hopps Entscheidung ändert nichts

Fernando Carro, Geschäftsführer von Fußball-Bundesligist Bayer Leverkusen, bleibt beim Dauerthema 50+1-Regel trotz der neuen Entwicklung bei der TSG Hoffenheim gelassen.

«Das ist eine individuelle Entscheidung von Herrn Hopp und der TSG Hoffenheim, die an dem laufenden Prozess und seiner Notwendigkeit nichts ändert», sagte Carro der Deutschen Presse-Agentur. «Wir sind zuversichtlich, das Thema bald und für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst zu haben.» Leverkusen ist wie der VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim von der 50+1-Regel befreit.

Hopp gibt Stimmrechtsmehrheit zurück

Die TSG hatte zuvor mitgeteilt, dass der bisherige Mehrheitsgesellschafter Dietmar Hopp seine Stimmrechtsmehrheit an der TSG Hoffenheim-Spielbetriebs GmbH wieder an den Mutterverein TSG 1899 Hoffenheim e.V. zurückgibt. Die Rückgabe bedeutet, dass der Bundesligist seinen Sonderstatus außerhalb der 50+1-Regel aufgibt. 

Die Regelung, die nur im deutschen Profi-Fußball gilt, besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Clubs – wie beispielsweise in England – vollständig von ihren Geldgebern gelenkt werden.

Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit Mehrheitseigner Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Die drei Vereine sind derzeit von der 50+1-Regel befreit, da sie seit mehr als 20 Jahren von einem Konzern oder Investor maßgeblich unterstützt werden. Das Klärungsverfahren läuft noch.