3. Mai 2025

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Protest des Syntainics MBC gegen BBL-Spielabbruch abgelehnt

Protest des Syntainics MBC gegen BBL-Spielabbruch abgelehnt

Die Basketball-Bundesliga weist den Protest des Syntainics MBC gegen die Niederlage gegen Bayern München zurück. Der MBC verzichtet auf eine Berufung und konzentriert sich auf die verbleibenden Spiele.

Die Basketball-Bundesliga (BBL) hat den Antrag des Syntainics MBC abgelehnt, das Spiel gegen den FC Bayern München für sich zu werten. Dies wurde von BBL-Spielleiter Dirk Horstmann in einer offiziellen Mitteilung bekannt gegeben. Der MBC hatte Einspruch gegen die 90:88-Niederlage eingelegt und verlangt, dass der letzte Dreipunktewurf der Bayern nicht gezählt werden sollte.

Horstmann erklärte, dass eine Protestanmeldung nicht rechtzeitig erkennbar gewesen sei. Laut Angaben des Vereins hatte MBC-Geschäftsführer Martin Geissler unmittelbar nach dem Spiel versucht, mit dem Spielkommissar und den Schiedsrichtern in Kontakt zu treten.

Nach der Entscheidung gab der MBC bekannt, auf eine Berufung zu verzichten. In einer Mitteilung hieß es, dass die volle Konzentration von Club, Mannschaft und Umfeld den verbleibenden drei Hauptrundenspielen gelten solle. Aktuell ist der MBC Tabellenzehnter und hat noch Chancen auf den direkten Einzug in das Playoff-Viertelfinale.

Diskussionen über den Verlauf des Spiels

Was geschah in dem umstrittenen Spiel am vergangenen Sonntag? Bayern hatte 1,7 Sekunden vor Schluss den Ballbesitz. Bei einem Einwurf berührte MBC-Spieler Ivan Tkachenko den Ball, jedoch wurde die Uhr nicht gestartet. Shabazz Napier nutzte die Gelegenheit, um seinen Dreipunktewurf zu nehmen. Geissler äußerte, dass Schiedsrichterin Anne Panther beim anschließenden Videostudium bewertete, ob die Berührung stark war oder nicht, was jedoch irrelevant sei, da die Berührung gezählt habe.

Geissler hatte angekündigt, gegen diese Entscheidung Einspruch zu erheben. Der Verein begründete letztendlich den Verzicht auf den Einspruch damit, dass auch bei fristgerechter Einreichung der Protest von der Spielleitung als unbegründet abgewiesen worden wäre. Die Entscheidung der Schiedsrichter unter Verwendung des Instant Replay Systems wäre als Tatsachenentscheidung eingestuft worden, die grundsätzlich nicht anfechtbar ist.