29. März 2024

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DOSB: Sport, Bewegung und Leistungssport ins Grundgesetz

Für den Deutschen Olympischen Sportbund wäre die Aufnahme von Sport, Bewegung und Leistungssport in das Grundgesetz «ein starkes Zeichen».

Dies regt der Dachverband in dem Dokument «Eckpunkte des DOSB zur Erarbeitung des Entwicklungsplans Sport» an. «In 15 von 16 Landesverfassungen sind Staatszielbestimmungen zum Sport bereits aufgenommen worden», sagte der DOSB-Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester der Deutschen Presse-Agentur.

«Bislang wird als ungeschriebene Bundeskompetenz ausgelegt, dass die Bundesregierung ausschließlich aus der Repräsentation von Spitzensport zuständig ist. Es geht darum, das nun weiter zu fassen», ergänzte er. Deshalb schlage der der DOSB vor, Sport ähnlich wie in der Kultur in einem Staatsministeramt zu bündeln: «Wir wollen sicher die grundgesetzliche Ebene noch einmal diskutieren, aber eben auch konkrete Vorschläge für eine organisatorische Zuordnung und Koordinierung des Breitensports in der Bundesregierung machen.»

Diese Initiative zielt auf das Wirrwarr der Zuständigkeit von verschiedenen Bundesministerien und den Ländern für den Breitensport ab. «Die beste Lösung wäre eine zentrale Stelle, bei der die Möglichkeiten des Sports in der ganzen Breite aus einem Guss in die Politik eingebracht werden könnten. Das ist der große Wunsch des deutschen Sports», betonte Burmester.