19. April 2024

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DFB-Sportgericht verhängt hohe Geldstrafen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat erneut hohe Geldstrafen verhängt. Am härtesten traf es den Bundesligisten 1. FC Köln, der wegen fünf Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 231.200 Euro belegt wurde.

Europa-League-Sieger Eintracht Frankfurt muss drei Geldstrafen in Höhe von 44.000 Euro zahlen. Dabei geht es im fünf Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und nicht ausreichenden Ordnungsdienst.

Wie das DFB-Sportgericht mitteilte, wurde bei den Kölnern unter anderem das Abbrennen von mindestens 60 pyrotechnische Gegenständen im Spiel gegen den 1. FC Union Berlin am 1. April geahndet. Für ähnliche Vergehen mussten weitere Strafen gezahlt werden, zudem wurde ein Platzsturm geahndet, nachdem sich das Team am 7. Mai für das internationale Geschäft qualifiziert hatte. Darüber hinaus zündeten Kölner Zuschauer vor der Begegnung beim VfB Stuttgart am 14. Mai mindestens 66 pyrotechnische Gegenstände, wodurch sich der Spielbeginn um eine Minute verzögerte. Während der Partie folgten weitere 38 Pyros.

Den Frankfurtern wurde unter anderem zur Last gelegt, dass kurz nach Anpfiff der Bundesligapartie gegen den SC Freiburg am 10. April zwei Personen aus dem Eintracht-Zuschauerbereich auf das Spielfeld liefen und sich mit Kabelbindern an den Torpfosten banden. Das Spiel musste für drei Minuten unterbrochen werden. Im Laufe des Bundesligaspiels gegen 1899 Hoffenheim am 23. April brannten Frankfurter Zuschauer neun Bengalische Feuer ab. Auch während des Bundesligaspiels beim FSV Mainz am 14. Mai wurden im Frankfurter Zuschauerbereich insgesamt 14 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.