29. März 2024

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DFB-Gericht bestätigt Wolfsburger Pokal-Aus

Für den VfL Wolfsburg ist der DFB-Pokal passé. Das DFB-Bundesgericht weist die Berufung des Bundesligisten gegen die Aberkennung des 3:1-Sieges gegen Preußen Münster wegen eines Wechselfehlers zurück.

Der VfL Wolfsburg konnte auch in der juristischen Verlängerung das Pokal-Aus nicht mehr verhindern.

Das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitz von Achim Späth sah es in der Berufungsverhandlung in Frankfurt als erwiesen an, dass der Bundesligist für den Wechselfehler im Erstrundenspiel des DFB-Pokals beim Viertligisten Preußen Münster voll und ganz die Verantwortung trägt. «Es bleibt bei dem Ergebnis der ersten Instanz», sagte Späth.

Zwei Wochen zuvor hatte das DFB-Sportgericht den Niedersachsen den 3:1-Sieg vom 8. August aberkannt. Das Sportgericht hatte dem Einspruch der Münsteraner stattgegeben und die Partie nachträglich mit 2:0 für den SC Preußen gewertet. VfL-Cheftrainer Mark van Bommel wechselte in der Begegnung sechs Spieler ein. Erlaubt sind nach den Statuten des Deutschen Fußball-Bundes fünf Wechsel.

Der VfL Wolfsburg hingegen sah die Schuld bei den Schiedsrichtern, die die sechste Auswechslung hätten verhindern müssen. Das Sportgericht hatte jedoch geurteilt, dass der Champions-League-Starter bei der Einwechslung eines sechsten Spielers «maßgeblich und leichtfertig» gehandelt habe. Außerdem sei jeder Verein für die Ein- und Auswechslungen verantwortlich und müsse die Regularien kennen.

DFB-Gericht bestätigt Pokal-Aus

Das Bundesgericht bestätige nun diese Argumentation. Richter Späth sprach zudem von einem eindeutigen Organisationsverschulden von Wolfsburg. Eine Mail vom DFB vor dem Pokal-Start, die auch die Wechselregel enthielt, ging an fünf Verantwortliche des VfL – ohne vor dem Spiel in Münster gelesen worden zu sein. «Das Bundesgericht hat schon 2014 festgestellt, dass die Vereine verpflichtet sind, sich über die Regularien zu informieren», sagte Späth. «Das gilt vor allem für Mannschaften der höchsten deutschen Spielklasse.» Mit Bezug auf das Spiel in Münster sei es deshalb ein «Verstoß gegen eine Vorschrift» und damit ein «schuldhaftes Verhalten» gewesen.

Aufgrund der Unkenntnis über die Regeln hatten VfL-Torwarttrainer Pascal Formann zweimal und van Bommel einmal beim vierten Offiziellen, Tobias Fritsch, nachgefragt, ob fünf oder sechs Wechsel möglich seien. Dass der Schiedsrichterassistent dabei vermeintlich eine falsche Auskunft gab und dies nicht zugeben wollte, mutmaßte auch Späth, der nur Coach van Bommel als glaubwürdigen Zeugen einstufte. «Man hat gesehen, dass er sich um Kopf und Kragen geredet hat», meinte Wolfsburgs Anwalt Christoph Schickardt frank und frei.

Fritsch soll nach Aussage von van Bommel und Formann ihnen gegenüber falsche oder zumindest missverständliche Antworten zu einem sechsten Wechsel gegeben haben. Fritsch beharrte nun erneut darauf, auf die drei VfL-Nachfragen jeweils die richtige Antwort gegeben zu haben.

Dass Fritsch selbst den sechsten Wolfsburger Spielertausch zuließ und die Kontrollpflicht verletzte, war für die Urteilsfindung unerheblich. «Der Einsatz des sechsten Spielers ist die Unsportlichkeit. Die Auswechslung ist ausschließlich in der Verantwortung des Vereins», betonte Späth. Und dass Fritsch womöglich falsche Informationen gab, verringere diese Verantwortung nicht. «Deshalb kann das Verschulden, das der Schiedsrichter hatte, nicht das Verschulden des Vereins wegdiskutieren», so Späth.

«Das waren zwei intensive Wochen. Wir akzeptieren das Urteil und werden professionell damit umgehen. Nun konzentrieren wir uns auf alle weiteren Aufgaben», sagte Tim Schumacher, Geschäftsführer des Champions-League-Teilnehmers, zu dem Richterspruch. Personelle Konsequenzen werde es wegen der vereinsinternen Informationspanne nicht geben, bekräftigte er noch einmal.

Von Andreas Schirmer, dpa