28. März 2024

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DFB-Bundesgericht bestätigt Pokal-Aus von Wolfsburg

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat das Pokal-Aus des VfL Wolfsburg bestätigt. Der Bundesligist hatte gegen die Aberkennung des 3:1-Sieges im Erstrundenspiel beim SC Preußen Münster wegen eines Wechselfehlers Berufung eingelegt.

Das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitz von Achim Späth sah es als erwiesen an, dass die Wolfsburger dafür verantwortlich gewesen waren «Es bleibt bei dem Ergebnis der ersten Instanz. Der Einsatz des sechsten Spielers ist die Unsportlichkeit gewesen», erklärte Späth.

Zwei Wochen zuvor hatte das DFB-Sportgericht dem Einspruch des Regionalligisten aus Münster stattgegeben und die Pokal-Partie vom 8. August der Niedersachsen nachträglich mit 2:0 für den SC Preußen gewertet. VfL-Cheftrainer Mark van Bommel wechselte in der Begegnung sechs Spieler ein. Erlaubt sind nach den DFB-Statuten fünf Wechsel.

Der VfL Wolfsburg sah die Schuld bei den Schiedsrichtern, die die sechste Auswechslung verhindern hätten müssen. Das DFB-Sportgericht hatte hingegen geurteilt, dass der Champions-League-Teilnehmer bei der Einwechslung eines sechsten Spielers «maßgeblich und leichtfertig» gehandelt habe. Außerdem sei jeder Verein für die Ein- und Auswechslungen verantwortlich und müsse die Regularien kennen.