Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat den Vorwurf der Steuerhinterziehung, der im Sommermärchen-Prozess von der Staatsanwaltschaft Frankfurt erhoben wurde, entschieden zurückgewiesen. Laut DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner handelte es sich bei der Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA im April 2005 zwar um eine verschleierte Rückzahlung eines Schmiergeld-Darlehens aus dem Jahr 2002, jedoch sei dies keine Straftat, wodurch die Verbuchung der Summe als Betriebsausgabe rechtens gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft hingegen stellt in Frage, dass der Vorgang rechtmäßig war und geht davon aus, dass der DFB durch diesen Vorgang Steuern in Höhe von 2,7 Millionen Euro hinterzogen habe. Leisner äußerte sich am 29. Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt, dass „bei der Zahlung kein Verstoß gegen Buchführungsgrundsätze vorliege.“
Richterin Eva-Marie Distler äußerte jedoch Widerspruch und merkte an, dass der DFB bei dem Vorgang einige Fehler gemacht habe. Ihrer Auffassung nach hätte der Verband die 6,7 Millionen Euro nicht als Änderungsbuchung in der Steuererklärung von 2006 angeben dürfen.
Leisner betonte, dass es an einer Tathandlung fehle, die den Vorwurf der Steuerhinterziehung untermauern könnte, und dass das Bußgeldverfahren gegen den DFB somit obsolet sei. Dies sah die Richterin nicht so.
Laut Leisner habe der DFB durch den Vorgang, der mittlerweile 20 Jahre zurückliegt, keine Steuerverkürzung herbeigeführt. „Im Gegenteil, der DFB hat die Steuern für die Gewinne im Jahr 2006 gezahlt, und zwar früher, als gesetzlich verlangt. Dadurch hat er dem Fiskus Zinsvorteile in Millionenhöhe gewährt“, erklärte er.
Ursprünglich waren in dem Prozess die ehemaligen DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt. Das Verfahren gegen alle drei, die die Vorwürfe stets zurückgewiesen hatten, wurde mittlerweile gegen eine Geldauflage eingestellt. Leisner erklärte, dass das Trio zu keiner Zeit „unrichtige Angaben gegenüber den Steuerbehörden gemacht“ habe.
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