Der Justiz-Marathon in der Sommermärchen-Affäre hat für den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger nach fast zehn Jahren ein Ende gefunden. Das Landgericht Frankfurt hat das Verfahren gegen den 79-jährigen Zwanziger wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung eingestellt. Dies geschah unter der Auflage einer Geldzahlung von 10.000 Euro an eine wohltätige Einrichtung, ohne dass ein Urteil gesprochen wurde.
Am 28. Verhandlungstag folgten sowohl Zwanziger als auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die Kläger war, dem Vorschlag des Gerichts. Nach der Entscheidung äußerte Zwanziger: „Ich bin glücklich mit der Entscheidung und kann erhobenen Hauptes durchs Land gehen.“ Damit fand die juristische Aufarbeitung der Affäre um die Fußball-WM 2006 in Deutschland für ihn ein persönliches Ende.
Weitere Verfahren eingestellt
Bereits im September des Vorjahres war das Verfahren gegen Wolfgang Niersbach, den ehemaligen DFB-Boss, eingestellt worden, nachdem er eine Geldauflage von 25.000 Euro gezahlt hatte. Zudem einigte sich der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt Ende der vergangenen Woche mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft auf eine Verfahrenseinstellung, wobei er 65.000 Euro zahlen muss. Alle drei Beschuldigten haben die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen.
Der Anwalt von Zwanziger, Hans-Jörg Metz, stellte klar: „Die Ausführungen der 2. Wirtschaftsstrafkammer haben deutlich gemacht: Theo Zwanziger hat niemanden getäuscht, Theo Zwanziger hat nicht verschleiert und Theo Zwanziger ist kein Steuerhinterzieher – mit Theo Zwanziger saß der Falsche auf der Anklagebank.“ Metz betonte zudem, dass Zwanziger sich nicht „freigekauft“ habe, sondern dass die jetzige Verfahrensweise es ermöglichte, nach fast zehn Jahren zu einer abschließenden Klärung zu kommen.
DFB weiterhin im Fokus
Im Kern des Prozesses, der gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) fortgeführt wird, steht eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA im April 2005. Die Staatsanwaltschaft wirft dem DFB vor, diese Summe ein Jahr später unzulässig als Betriebsausgabe deklariert zu haben, was zu einer Steuerhinterziehung in Höhe von 2,7 Millionen Euro geführt habe.
Diese 6,7 Millionen Euro wurden am selben Tag an ein Konto des mittlerweile verstorbenen Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet. Es handelte sich dabei um die Rückzahlung eines Darlehens von zehn Millionen Schweizer Franken, das Franz Beckenbauer 2002 erhalten hatte. Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler stellte dies eine „Schmiergeldzahlung“ dar, um sich einen FIFA-Zuschuss für die WM-Kosten in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken zu sichern. Der DFB hatte die Zahlung als Beitrag für eine geplante WM-Eröffnungsgala deklariert, die jedoch aus Kostengründen abgesagt wurde.
Da die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gegen den DFB ablehnt, muss der Verband weiterhin um eine Steuer-Rückzahlung von rund 22 Millionen Euro bangen. Diese Summe musste der DFB nachträglich an den Fiskus entrichten, nachdem ihm 2017 rückblickend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 entzogen wurde.
Weitere Nachrichten
Bayern-Coach Straus gibt vage Informationen zu Torhüterinnen im DFB-Pokalfinale
Günter Netzer bleibt in Sommermärchen-Prozess ohne neue Informationen
Stephan Lerch kehrt als Trainer zu den Wolfsburg-Frauen zurück